Angaben gemäß § 5 TMG

Yvonne Vogt
Küchenstyle Vogt
Lilienthalstraße 4
65205 Wiesbaden

Kontakt

Telefon: 0611-17 25 05 68
Telefax: 0611-17 25 05 67
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Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE-272970177

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
SV Sparkassenversicherung
Gebäudeversicherung AG
Bahnhofstraße 69
65185 Wiesbaden

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Firma Küchenstyle Vogt

Für unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere auch Einkaufsbedingungen des Käufers, sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt worden sind.
1. Kaufvertrag – Wirksamkeit
Der Kaufvertrag ist für den Käufer mit dem Abschluss verbindlich. Für die Verkäuferin ist er ebenfalls mit dem Abschluss verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum unter Angabe von sachlich gebotenen Gründen widerrufen wird. Als sachlich gebotene Gründe gelten Irrtum des Verkäufers über Modelle und Preis, Berechnungsfehler (Kalkulationsirrtum), Modellwechsel beim Lieferanten, Ausfall des Vorlieferanten, Preiserhöhung des Lieferanten, begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers etc.
2. Preise
Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer. Besondere über die im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende zusätzliche Arbeiten, wie z.B. Dekorations-, Montage- oder Installationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.
3. Lieferung
Sofern eine Lieferung und/oder Montage vereinbart ist, ist diese im vereinbarten Festpreis innerhalb eines Umkreises von 150 km vom Firmensitz bis zum 3. Stockwerk eingeschlossen. Sofern keine Aufzugbenutzung möglich ist, ist die Verkäuferin berechtigt, bei Lieferung in höhere Stockwerke die hierdurch anfallenden Kosten zu berechnen. Die Lieferung von sog. Mitnahmemöbeln erfolgt gegen Erstattung von Transportkosten.
4. Montage
Die Mitarbeiter der Verkäuferin sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung/Montage der Waren hinausgehen.
5. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton. Auch bleiben produktionsbedingte Abweichungen bei Elektrogeräten vorbehalten, insbesondere bezüglich Farbton und geringfügiger technischer Änderungen.
6. Liegezeit – Lieferfrist
Die vereinbarte Lieferfrist gilt nicht als Fixgeschäft im Sinne des BGB, sofern nicht ausdrücklich entsprechende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Vereinbarungen über die Lieferung zu einer bestimmten Tageszeit sind unverbindlich. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände, Aussperrungen, Fälle höherer Gewalt, Produktionsausfälle sowohl im Betrieb der Verkäuferin als auch im Betrieb des Vorlieferanten verlängern die Lieferzeit entsprechend.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Verkäuferin. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum der Verkäuferin auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar; für den Käufer selbst, sondern für Dritte bestimmt sind. Der Käufer hat den Empfänger der Ware ausdrücklich auf diesen Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Käufer bzw. Empfänger pfleglich zu behandeln Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind der Verkäuferin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Pfändung ist das Pfändungsprotokoll beizufügen.
8. Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware den vereinbarten Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
9. Abnahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Die Verkäuferin kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann die Verkäuferin pauschal 30% des vereinbarten Kaufpreises für entstandene Kosten und Gewinnentgang fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt der Verkäuferin die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten, wie etwa z.B. bei Sonderanfertigungen. Sollte 6 Wochen nach Verstreichen des auf dem Kaufvertrag festgehaltenen Lieferabholtermins, aus vom Käufer zu vertretenden Gründen, die Ware nicht abgeholt werden oder zur Auslieferung kommen, werden 75% des vereinbarten Kaufpreises unverzüglich zur Zahlung fällig. Des Weiteren ist die Verkäuferin berechtigt, für jeden weiteren Monat 1% der Kaufsumme, mindestens jedoch € 8,- für jeden angefangenen Monat, als Lagerkosten zu berechnen.
10. Rücktritt und Zurückbehaltungsrecht
Die Verkäuferin wird von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder wenn durch behördliche Anordnungen, Verkehr- und Betriebsstörungen, Ausstände, Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen und alle Fälle höherer Gewalt die Ausführung unangemessen erschwert oder unmöglich wird, sofern diese Ereignisse erst nach Vertragsschluss der Verkäuferin bekannt geworden sind. Über diese Umstände hat die Verkäuferin den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Ein Rücktritts- und Zurückbehaltungsrecht wird der Verkäuferin zugestanden, wenn der Käufer über die Tatsachen die der Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit zugrunde liegen, unrichtige Angaben gemacht hat oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet Vorauskasse.
11. Gewährleistung
Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat. Die Verkäuferin kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder von der Verkäuferin endgültig verweigert wurde. Wählt der Käufer den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie zu Schäden die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheit unberührt.
12. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist zu dem schriftlich vereinbarten Fälligkeitstermin und zu den Zahlungsbedingungen fällig. Der Kaufpreis wird jedoch sofort, spätestens bei der Lieferung in bar fällig, wenn der Verkäuferin die Unsicherheit der Vermögenslage des Käufers, insbesondere durch Proteste, ungedeckte Scheckzahlungen, nicht gedeckte Lastschriften und ähnliches bekannt wird.
Der Kaufpreis wird auch dann insgesamt in Höhe des Restbetrages sofort fällig, wenn der Käufer bei Ratenkäufen mit den vereinbarten Ratenzahlungen der Verkäuferin gegenüber oder bei Teilzahlungsverträgen mit seinen Zahlungsverpflichtungen dem Kreditinstitut gegenüber mehr als 10 Tage im Rückstand ist. Die Entgegennahme von Schecks, Lastschriftermächtigungen und Wechseln erfolgt unter Vorbehalt der Einlösung und erfüllungshalber. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln und Schecks besteht nicht. Diskontspesen und etwaige lnkassogebühren sind sofort nach Aufgabe in bar fällig. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verfällt der Skonto.
13. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu vergüten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Für Mahnschreiben wird eine Kostenpauschale von € 3,- vereinbart.
14. Fernabsatzverträge
Bei Kaufverträgen die unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel (z.B.: Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer. Der Widerruf gegenüber der Verkäuferin muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen, Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind. lm Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an die Verkäuferin zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr der Verkäuferin. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von € 40,- hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er der Verkäuferin die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Wiederrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag. lm Übrigen bleiben die Bestimmungen der § 312b bis 312fBGB hiervon unberührt.
15. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass persönliche Daten aus dem Kaufvertrag zur Be-/Verarbeitung und Auswertung im Unternehmen der Verkäuferin gespeichert werden (z.B. an Vorlieferanten). Die Verkäuferin ist berechtigt, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit des Käufers einzuholen. Der Käufer ist damit ausdrücklich einverstanden.
16. Vertragsänderung
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
17. Erfüllungsort
Für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Erfüllungsort für beide Teile der Ort der Filialniederlassung.
18. Gerichtsstand
lst der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Wiesbaden ausschließlich Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sofern einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Verkauf- und Lieferungsbedingungen ungültig sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 19.11.2021